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Führerschein verlängern

Führerschein verlängern: Wann ist es nötig?

Seit 2013 müssen alle Führerscheine in Deutschland verlängert werden. Die Gültigkeit beträgt 15 Jahre – danach muss ein neues Dokument ausgestellt werden. Wichtig: Es geht nur um das Dokument, nicht um Ihre Fahrerlaubnis. Sie müssen keine neue Prüfung ablegen.

Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Ihren Führerschein verlängern müssen, was es kostet und wie der Ablauf funktioniert

Wer muss den Führerschein verlängern?

Führerscheine ab 2013

  • Klasse B, A, etc.: Gültigkeit 15 Jahre
  • LKW/Bus (C, D, etc.): Gültigkeit 5 Jahre
  • Verlängerung: Nur Dokument, keine Prüfung

Alte Führerscheine (vor 2013)

  • Graue/Rosa Papierführerscheine: Müssen bis 2033 umgetauscht werden
  • Stufenplan: Je nach Geburtsjahr unterschiedliche Fristen
  • Wichtig: Nach Frist ungültig!

Führerschein verlängern: Kosten

Die Kosten für die Verlängerung sind überschaubar:

  • Führerschein Klasse B/A: 25-40€ (nur Verwaltungsgebühr)
  • Biometrisches Passfoto: 10-15€
  • Gesamtkosten: 35-55€

LKW/Bus-Führerschein (C, D, etc.):

  • Verwaltungsgebühr: 40-50€
  • Ärztliches Gutachten: 80-150€
  • Augenärztliche Untersuchung: 30-60€
  • Passfoto: 10-15€
  • Gesamtkosten: 160-275€

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Ablauf: So verlängern Sie Ihren Führerschein

Schritt 1: Unterlagen vorbereiten

  • Aktueller Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Bei LKW/Bus: Ärztliches + augenärztliches Gutachten

Schritt 2: Zur Führerscheinstelle

  • Termin vereinbaren (online oder telefonisch)
  • Unterlagen mitbringen
  • Antrag ausfüllen (meist vor Ort)

Schritt 3: Bearbeitungszeit

  • Dauer: 2-6 Wochen
  • Expressverfahren: Möglich gegen Aufpreis (ca. 30€)
  • Alter Führerschein: Bleibt gültig bis neuer da ist

Schritt 4: Neuen Führerschein abholen

  • Benachrichtigung per Post
  • Zur Führerscheinstelle mit Personalausweis
  • Alter Führerschein wird eingezogen

Wichtige Fristen: Umtauschpflicht bis 2033

Alte Führerscheine müssen gestaffelt umgetauscht werden:

Geburtsjahr vor 1953:

  • Umtauschfrist: 19. Januar 2033

Geburtsjahr 1953-1958:

  • Umtauschfrist: 19. Januar 2022 (bereits abgelaufen!)

Geburtsjahr 1959-1964:

  • Umtauschfrist: 19. Januar 2023

Geburtsjahr 1965-1970:

  • Umtauschfrist: 19. Januar 2024

Geburtsjahr ab 1971:

  • Gestaffelt bis 19. Januar 2033

Wichtig: Nach Ablauf der Frist ist Ihr alter Führerschein ungültig!

Häufige Fragen

Muss ich eine neue Prüfung machen?

Nein. Bei der Verlängerung des Führerscheindokuments ist keine neue Prüfung erforderlich. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Ihr alter Führerschein wird ungültig. Sie dürfen dann nicht mehr fahren, bis Sie den neuen Führerschein haben. Bei Kontrollen droht ein Bußgeld (10€).

Kann ich im Ausland verlängern?

Nein. Die Verlängerung muss bei der zuständigen deutschen Führerscheinstelle erfolgen.

Führerschein verlängern

Das Führerschein verlängern ist unkompliziert und günstig (35-55€ für Klasse B). Planen Sie 2-6 Wochen Bearbeitungszeit ein und achten Sie auf die Umtauschfristen für alte Führerscheine. Wichtig: Es geht nur um das Dokument – Ihre Fahrerlaubnis bleibt lebenslang gültig.

Bei Fragen zur Neuerteilung nach Entzug kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

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