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Führerschein umtausch

Führerschein Umtausch 2026: Alle Fristen, Kosten und der komplette Ablauf

Millionen Deutsche müssen ihren alten Führerschein umtauschen – viele wissen aber nicht wann, wie und was es kostet. In diesem Guide erfahren Sie alles über den Pflicht-Umtausch 2026, welche Fristen für Sie gelten und wie der Ablauf funktioniert.


Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Seit 2013 läuft die schrittweise Umstellung aller deutschen Führerscheine auf den einheitlichen EU-Führerschein (Kartenformat). Das Ziel: Ein fälschungssicheres, europaweit standardisiertes Dokument.

Betroffen sind:

  • Alle alten Papierführerscheine (grau, rosa, grau-rosa)
  • Alle Führerscheine im Scheckkartenformat die vor 2013 ausgestellt wurden
  • Führerscheine ohne Ablaufdatum

Nicht betroffen:

  • Führerscheine die nach Januar 2013 ausgestellt wurden (haben bereits Ablaufdatum)
  • Führerscheine die bereits umgetauscht wurden

Die Umtauschfristen 2026: Wann müssen Sie handeln?

Die Umtauschpflicht richtet sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers – nicht nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins!

GeburtsjahrUmtauschfrist
Vor 195319. Januar 2024 ⚠️ ÜBERFÄLLIG!
1953 – 195819. Januar 2024 ⚠️ ÜBERFÄLLIG!
1959 – 196419. Januar 2026 ⚠️ DRINGEND!
1965 – 197019. Januar 2027
1971 – 198019. Januar 2028
1981 – 198619. Januar 2029
1987 – 199219. Januar 2030
1993 – 199819. Januar 2031
Ab 199919. Januar 2033

⚠️ WICHTIG FÜR 2026: Wenn Sie zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, war Ihre Frist der 19. Januar 2026. Falls Sie noch nicht getauscht haben: Sofort handeln! Fahren mit abgelaufenem Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit.


Was passiert wenn Sie die Frist verpassen?

Viele fragen sich: Ist mein alter Führerschein nach der Frist ungültig?

Die gute Nachricht: Ihr alter Führerschein bleibt rechtlich gültig – er verliert nicht seine Wirkung als Fahrerlaubnis. Allerdings:

  • Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit wenn Sie nach der Frist nicht getauscht haben
  • Bußgeld bis zu 10€ (aktuell noch sehr niedrig)
  • Bei Kontrollen im EU-Ausland können Probleme entstehen
  • Mietwagenunternehmen können den alten Führerschein ablehnen
  • Empfehlung: Tauschen Sie trotzdem so schnell wie möglich!

 

Ausländischen Führerschein umschreiben lassen (non-EU/EEA)

 

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland bis zum 19. Januar 2033 in das neue, fälschungssichere EU-Kartenformat umgetauscht werden – so schreibt es die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) vor. Der Umtausch läuft gestaffelt, und wer seine Frist verpasst, riskiert zwar kein Strafverfahren, aber ein Verwarnungsgeld und vor allem Ärger im Ausland.

Dieser Ratgeber bündelt alles zum Thema: die Umtauschfristen nach Geburts- und Ausstellungsjahr, Kosten und Unterlagen, die Verlängerung des auf 15 Jahre befristeten Kartenführerscheins, das Umschreiben ausländischer Führerscheine – und was gilt, wenn Ihr Führerschein nicht abgelaufen, sondern entzogen wurde.

Pflichtumtausch: Wer muss bis wann umtauschen?

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder alte Scheckkarte: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind umtauschpflichtig. Damit die Behörden nicht überlastet werden, gelten gestaffelte Fristen:

Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) – hier zählt das Geburtsjahr des Inhabers. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1971 sind die Fristen (19.01.2022 bis 19.01.2025) bereits abgelaufen. Wer noch einen Papierführerschein besitzt, sollte den Umtausch umgehend nachholen.

Kartenführerscheine (ausgestellt 01.01.1999 bis 18.01.2013) – hier zählt das Ausstellungsjahr:

  • Ausstellung 1999–2001: Frist 19.01.2026 (abgelaufen)
  • Ausstellung 2002–2004: Frist 19.01.2027 – der nächste Stichtag!
  • Ausstellung 2005–2007: Frist 19.01.2028
  • Ausstellung 2008: 19.01.2029  |  2009: 19.01.2030  |  2010: 19.01.2031  |  2011: 19.01.2032  |  2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Führerscheintyp bis zum 19.01.2033 Zeit.

Wichtig zu wissen: Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht Ihre Fahrerlaubnis. Beim Umtausch gibt es weder eine neue Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung – Ihre bisherigen Klassen werden in aktuelles Recht übertragen.

Kosten, Unterlagen und Ablauf des Umtauschs

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes. Ein früher Termin lohnt sich – die Bearbeitung dauert je nach Auslastung vier bis sechs Wochen.

Die Kosten: Die Gebühr liegt bei rund 25,50 Euro (zzgl. ca. 1 Euro Bearbeitungsgebühr; je nach Kommune leicht abweichend). Optional kommen ca. 6,50 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei hinzu, bei Expressbestellung rund 9,75 Euro extra – plus die Kosten für ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Der bisherige Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Karteikartenabschrift – nur nötig, wenn Ihr alter Papierführerschein von einer anderen als Ihrer heutigen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde. Sie beantragen sie per Post, Telefon oder online bei der ursprünglich ausstellenden Behörde.

Den alten Führerschein dürfen Sie übrigens als Andenken behalten – er wird von der Behörde lediglich entwertet (§ 25 Abs. 5 FeV).

Frist verpasst – was passiert jetzt?

Wer nach Ablauf seiner Umtauschfrist mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis”) ist das bei Pkw- und Motorradklassen ausdrücklich nicht – Ihre Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

Unterschätzen sollte man das Versäumnis trotzdem nicht: Im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument echte Probleme machen – bei Polizeikontrollen ebenso wie beim Anmieten eines Mietwagens. Und bei Lkw- und Busklassen gelten strengere Regeln. Unser Rat: den Umtausch nicht auf die lange Bank schieben.

Führerschein verlängern: Die 15-Jahre-Befristung

Alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf muss das Dokument erneuert werden – auch hier gilt: reine Dokumentenerneuerung, keine neue Prüfung, keine Gesundheitsuntersuchung. Hintergrund ist die regelmäßige Aktualisierung von Lichtbild und Personendaten, die Fälschungen erschweren soll.

Sonderfall Lkw-Klassen: Die Führerscheine der alten Klasse 2 (heute C, CE) sowie der Klasse 3 für schwere Zugkombinationen sind ab dem 50. Lebensjahr befristet. Für die Verlängerung sind ein allgemeinärztlicher und ein augenärztlicher Eignungsnachweis erforderlich – die Verlängerung gilt dann jeweils fünf Jahre. Wer in der Land- oder Forstwirtschaft arbeitet, kann beim Umtausch der Klasse 3 auf Antrag zusätzlich die Klasse T erhalten.

Verlängerung bei Wohnsitz im EU-Ausland: Leben Sie in einem anderen EU-/EWR-Land, ist für Verlängerung und Umtausch die Behörde Ihres dortigen Wohnsitzes zuständig – es gelten dann die Regeln dieses Landes (z. B. zur Gültigkeitsdauer). In der EU dürfen Sie immer nur einen Führerschein besitzen. Deutsche außerhalb der EU wickeln den Umtausch dagegen über eine deutsche Behörde ab; die Aushändigung des neuen Dokuments erfolgt über die Auslandsvertretung.

Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben

Wer mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland zieht, für den gelten zwei grundverschiedene Regelwerke:

EU-/EWR-Führerscheine: Sie müssen nicht umgeschrieben werden. Ein in Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Kroatien oder einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworbener Führerschein gilt in Deutschland unbegrenzt – deutsche Behörden sind gemäß EU-Führerscheinrichtlinie und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Anerkennung verpflichtet. Ein freiwilliger Umtausch in ein deutsches Dokument ist möglich, aber nicht erforderlich. Läuft die Befristung des EU-Dokuments ab, wird es einfach am aktuellen Wohnsitz erneuert.

Führerscheine aus Drittstaaten (Nicht-EU): Hier gilt eine Übergangsfrist – in der Regel dürfen Sie nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate mit dem ausländischen Dokument fahren. Danach muss der Führerschein umgeschrieben werden. Ob dafür eine erneute Theorie- und/oder Praxisprüfung nötig ist, hängt vom Ausstellungsland ab: Für Staaten der sogenannten Anlage 11 zur FeV (etwa Schweiz, Japan oder Südafrika) erfolgt die Umschreibung prüfungsfrei; für die meisten anderen Länder sind Prüfungen erforderlich. Die Details klärt die Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes.

Wichtige Abgrenzung: Abgelaufen ist nicht entzogen

Der Umtausch und die Verlängerung betreffen nur das Dokument. Ganz anders liegt der Fall, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis selbst entzogen wurde – etwa nach Alkohol- oder Drogendelikten oder 8 Punkten in Flensburg. Dann hilft kein Umtausch: Es geht um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die in Deutschland häufig an eine MPU geknüpft ist.

Für diesen Fall gibt es einen rechtlich abgesicherten Ausweg: den regulären Neuerwerb eines EU-Führerscheins im Ausland – mit echter Fahrschule, echter Prüfung und dokumentiertem Wohnsitz. Wie dieser Weg funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie er sich zur MPU-Route vergleicht, erklärt unser ausführlicher Ratgeber MPU umgehen: Ablauf, Durchfallquote & alle legalen Wege. Einen Überblick über die deutschen Führerscheinkosten im Vergleich finden Sie unter Führerschein Kosten Deutschland.

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Rund 25,50 Euro Grundgebühr plus ca. 1 Euro Bearbeitungsgebühr. Optional: ca. 6,50 Euro Direktversand, ca. 9,75 Euro Express. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto. Je nach Kommune können die Gebühren leicht abweichen.

Muss ich beim Umtausch eine neue Prüfung ablegen?

Nein. Der Pflichtumtausch ist eine reine Dokumentenerneuerung – ohne Theorie- oder Praxisprüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung. Ausnahme sind Lkw-Klassen (C/CE), für deren Verlängerung ab 50 ärztliche Eignungsnachweise erforderlich sind.

Welche Frist gilt für meinen Führerschein?

Bei Papierführerscheinen (bis 1998) entscheidet Ihr Geburtsjahr – diese Fristen sind bereits abgelaufen. Bei Kartenführerscheinen (1999 bis 18.01.2013) zählt das Ausstellungsjahr; der nächste Stichtag ist der 19.01.2027 für Ausstellungen 2002–2004. Wer vor 1953 geboren ist, hat generell bis 19.01.2033 Zeit.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro – eine Straftat ist es bei Pkw und Motorrad nicht, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Im Ausland und bei Mietwagen kann das abgelaufene Dokument jedoch zu ernsthaften Problemen führen.

Muss ich meinen EU-Führerschein aus Polen oder Tschechien in Deutschland umschreiben lassen?

Nein. Rechtmäßig erworbene EU-Führerscheine werden in Deutschland ohne Umschreibung anerkannt – das ist durch die EU-Führerscheinrichtlinie und die EuGH-Rechtsprechung abgesichert. Läuft das Dokument ab, wird es einfach bei Ihrer Wohnsitzbehörde erneuert.

Fragen zu Ihrem Führerschein? Wir beraten Sie kostenlos

Ob Umtausch, abgelaufenes Dokument oder entzogene Fahrerlaubnis – in einer kostenlosen Erstberatung klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen den schnellsten rechtssicheren Weg zurück ans Steuer.

✓ Kostenlose Erstberatung   ✓ Antwort innerhalb von 24 Stunden   ✓ Deutschsprachige Betreuung

Ablauf: So tauschen Sie Ihren Führerschein um

Der Umtausch ist einfacher als viele denken und dauert nur wenige Minuten beim Amt.

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen

Alter Führerschein (Original) ✓ Personalausweis oder Reisepass (gültig) ✓ Biometrisches Passfoto (aktuell, max. 6 Monate alt) ✓ Ausgefüllter Antrag (meist vor Ort erhältlich oder online ausfüllbar)

Schritt 2: Termin beim Straßenverkehrsamt

  • Online-Termin auf der Website Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt
  • Alternativ: Persönlich vorsprechen (Wartezeiten möglich)
  • In vielen Städten auch per Post möglich

Schritt 3: Antrag stellen

  • Unterlagen vorlegen
  • Antrag unterschreiben
  • Gebühr bezahlen
  • Dauer: 5-15 Minuten

Schritt 4: Neuen Führerschein erhalten

  • In der Regel 2-4 Wochen Bearbeitungszeit
  • Zustellung per Post oder Abholung beim Amt
  • Bis zur Zusendung: Vorläufiger Nachweis wird ausgestellt

Kosten: Was kostet der Führerschein Umtausch?

PositionKosten
Verwaltungsgebühr24-28€
Biometrisches Passfoto8-15€
Gesamtkosten ca.32-43€

Wichtig: Der Umtausch kostet deutlich weniger als ein neuer Führerschein. Es handelt sich lediglich um eine Übertragung Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis auf ein neues Dokument.


Besonderheiten beim Umtausch

Ausländische EU-Führerscheine

Wenn Sie einen EU-Führerschein aus Polen, Rumänien, Kroatien oder Ungarn besitzen, gelten dieselben Umtauschregeln wie für deutsche Führerscheine. Ihr EU-Führerschein wird einfach gegen einen neuen modernen EU-Führerschein getauscht.

Führerschein verloren oder gestohlen

Beim Umtausch eines verlorenen Führerscheins:

  • Verlustanzeige bei der Polizei erstatten
  • Eidesstattliche Erklärung beim Amt abgeben
  • Zusatzkosten für Ersatzausstellung: ca. 25-35€ extra

Umtausch bei MPU-Anordnung

Falls Ihr Führerschein entzogen wurde (nicht nur abgelaufen), hilft ein simpler Umtausch nicht. Hier brauchen Sie entweder eine erfolgreiche MPU oder den legalen EU-Weg.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich meinen Führerschein persönlich umtauschen? In den meisten Bundesländern ja. Einige Ämter erlauben jedoch den Postweg. Prüfen Sie die Website Ihres zuständigen Straßenverkehrsamts.

Verliere ich beim Umtausch meine Führerscheinklassen? Nein! Alle Ihre Führerscheinklassen werden 1:1 auf den neuen Führerschein übertragen. Sie verlieren nichts.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig? Der neue EU-Führerschein (Klasse B) ist 15 Jahre gültig und muss dann erneut verlängert werden (nur Formalität, keine neue Prüfung).

Kann ich mit meinem alten Führerschein noch ins EU-Ausland fahren? Theoretisch ja, aber viele EU-Länder und Mietwagenunternehmen akzeptieren alte Papierführerscheine nicht mehr. Tauschen Sie ihn sicherheitshalber vor Auslandsreisen um.

Was kostet es wenn ich die Frist verpasst habe? Aktuell droht ein Bußgeld von bis zu 10€. Wichtiger: Tauschen Sie so schnell wie möglich, um Probleme bei Kontrollen und im Ausland zu vermeiden.


Fazit: Umtausch jetzt erledigen!

Der Führerschein-Umtausch ist günstig, schnell und unkompliziert. Prüfen Sie Ihr Geburtsjahr, machen Sie einen Termin beim Amt und erledigen Sie es – bevor es zum Problem wird.

Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder entzogen bekommen? Dann brauchen Sie mehr als nur einen Umtausch. Wir helfen Ihnen auf dem legalen Weg zurück zur Fahrerlaubnis!


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