Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Peter Brandt (EU-Führerschein Express) und ihren Kunden über die Vermittlung von Fahrschulausbildungen und damit verbundenen Organisationsleistungen im EU-Ausland.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung und Organisation einer Fahrschulausbildung bei einer staatlich anerkannten Fahrschule im EU-Ausland sowie unterstützende Leistungen (u. a. Terminorganisation, Unterstützung bei Behördengängen und der Wohnsitzanmeldung, Begleitung mit Dolmetscher, Kommunikation mit der Partner-Fahrschule).
(2) Die Agentur ist keine Behörde und keine Fahrschule. Die Fahrerlaubnis wird ausschließlich von der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes nach erfolgreicher Ausbildung sowie bestandener Theorie- und Praxisprüfung erteilt. Die Agentur verkauft keine Führerscheine und schuldet nicht die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
(3) Geschuldet ist die ordnungsgemäße Erbringung der Vermittlungs- und Organisationsleistungen (Dienstleistung), nicht ein bestimmter Erfolg – insbesondere nicht das Bestehen von Prüfungen oder die behördliche Ausstellung des Führerscheins.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur die Anmeldung des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Die auf der Website ausgewiesenen Preise sind Festpreise und umfassen die dort jeweils genannten Leistungen.
(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, in zwei Raten: die erste Rate bei der ersten Anreise, die zweite Rate bei der zweiten Anreise, jeweils gegen Quittung.
(3) Nicht im Preis enthalten sind insbesondere An- und Abreisekosten sowie Übernachtungskosten des Kunden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und erforderliche Dokumente rechtzeitig beizubringen.
(2) Der Kunde versichert insbesondere, dass gegen ihn keine laufende Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis besteht. Die Agentur ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, an den vereinbarten Terminen (Anreisen, Unterricht, Prüfungen) teilzunehmen. Vom Kunden zu vertretende Terminausfälle können zusätzliche Kosten der Partner-Fahrschule auslösen, die der Kunde trägt.
(4) Die Erfüllung der Voraussetzungen des Wohnsitzprinzips (185-Tage-Regel) erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kunden nach dem Recht des Ausstellungslandes. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
§ 6 Leistungsgrenzen
(1) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Aussagen zur Rechtslage sind allgemeiner Natur; im Einzelfall wird die Konsultation eines Rechtsanwalts empfohlen.
(2) Die Agentur übernimmt keine Gewähr für behördliche Bearbeitungszeiten, Prüfungsergebnisse oder verwaltungsrechtliche Einzelfallentscheidungen im In- und Ausland. Genannte Zeiträume sind Erfahrungswerte und keine zugesicherten Fristen.
§ 7 Stornierung und Kündigung
(1) Bis zur ersten Anreise kann der Kunde den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen (z. B. bereits gezahlte Anmeldegebühren bei der Partner-Fahrschule) sind zu vergüten.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt; Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung.
§ 8 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [Juli 2026]
